Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) sind seit 1992 konkrete Empfehlungen zur Umsetzung im kantonalen Bau- und Energierecht. Aktuell gelten die MuKen 2008, die am 1.1.2009 eingeführt wurden.
Mit den MuKEn 2014 werden diese zum vierten Mal revidiert. Der modulare Aufbau belässt den Kantonen Spielraum, um kantonalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. So fordern beispielsweise die Kantone Baselland und Basel-Stadt mehr erneuerbare Energien für die Aufbereitung des Brauchwarmwassers als andere Kantone.
Die Zielsetzung der MuKEn ist jedoch, ein hohes Mass an Harmonisierung im Bereich der kantonalen Energievorschriften zu erreichen. Für Bauherrschaften und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, sollen Bauplanung und Bewilligungsverfahren vereinfacht werden.
Die MuKEn sind kein Gesetz
Damit die MuKEn rechtsgültig werden, müssen die jeweiligen Kantone zuerst die Punkte in ihren jeweiligen Bauverordnungen aufnehmen. Denn nur diese Verordnungen haben einen gesetzlichen Charakter. Erste Kantone werden ab 2018 die neuen MuKEn 2014 umsetzen. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) arbeitet derweil bereits an den MuKEn 2020. Deren Ziel ist nochmals eine starke Vereinfachung der Vorschriften.
Die wichtigsten Themen der MuKEn 2014:
Nahezu-Null-Energiehaus bei Neubauten und CO2-Reduktion bei Altbauten
Bei Neubauten wird das Konzept des «Nahezu-Null-Energiegebäudes» eingeführt. Angestrebt wird ein Standard, der zwischen den heutigen Minergie- und Minergie-P-Anforderungen liegt. Das heisst, man strebt konkret einen Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Kühlung und Lüftung von maximal 35kWh/m2a. Zudem wird jeder Neubau auch einen Anteil seines Strombedarfs in Zukunft selber decken müssen.Bei Altbauten sollen die CO2-Emissionen schrittweise gesenkt werden. Beim Ersatz fossiler Heizsysteme muss deshalb in Zukunft zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden. Zur Steigerung der Stromeffizienz im Gebäudebereich müssen innerhalb der nächsten 15 Jahre zentrale Elektroheizungen ersetzt werden.
Im Bereich der Förderung wird der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) mit Beratungsbericht obligatorisch, sofern der erwartete Förderbeitrag CHF 10’000 übersteigt.
Den Betrieb der Gebäudetechnik optimieren
Mit einem neuen Modul wird die Betriebsoptimierung für Nichtwohnbauten vorgeschlagen, die im Jahr mehr als 200’000 kwh Strom verbrauchen und nicht eine Vereinbarung für Grossverbraucher abgeschlossen haben. Die Eigentümer dieser Bauten sind angehalten, alle fünf Jahre ihre Gebäudetechnik zu optimieren und diese zu dokumentieren.
Ein weiteres neues Modul sieht vor, dass neue Nichtwohnbauten ab einer Energiebezugsfläche von 5’000 m2 mit Einrichtungen zur Gebäudeautomatisation ausgerüstet werden müssen, um den Energieverbrauch im täglichen Betrieb zu optimieren. Ein weiteres Modul sieht vor, auch den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen innerhalb von 15 Jahren zu verlangen.
Gebäudeprogramm: Programmvereinbarung Bund – Kantone verlängert
Die Vollversammlung der kantonalen Energiedirektoren stimmte zudem der vierten Programmvereinbarung zur Durchführung des Gebäudeprogramms zu. Damit können Finanzierungszusicherungen im Rahmen des Gebäudeprogramms bis Ende 2016 sichergestellt werden. Wie es weiter geht und wann die erste Etappe der Energiestrategie 2050 in Kraft tritt, ist noch unklar. Das gleiche gilt für die Förderung der Photovoltaikanlagen (KEV und EIV).
Den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) auf neue Beine gestellt
Der GEAK erhielt in den letzten Jahren eine immer grössere Bedeutung. Diese Bedeutung wird mit weiteren Obligatorien noch zunehmen. Die EnDK hat deshalb den Verein GEAK gegründet, damit der weitere Ausbau auf der Basis einer von der EnDK getrennten juristischen Person erfolgen kann.