Informationen

Glossar

Hier finden Sie Informationen zu häufig verwendeten Fachbegriffen aus dem Bereich Heizung und Sanitär:

Kleines ABC des Boilers

Kalkablagerungen beeinträchtigen die Funktionstüchtigkeit! Kalkausscheidungen können die Funktionstüchtigkeit eines Wassererwärmers entscheidend beeinträchtigen. Sie sind abhängig vom Wasserhärtegrad und der Warmwasser-Temperatur. Messungen haben ergeben, dass eine Kalkschicht auf dem Heizelement von 1mm Dicke, einen Anstieg des Energieverbrauchs um 10 % zur Folge hat. Je höher die Temperatur und je länger die Aufheizzeit, desto mehr Kalk wird ausgeschieden und auf dem Speicherboden abgelagert. Diese Ablagerungen können mit der Zeit zu einem ansehnlichen Haufen heranwachsen, das Heizelement umschliessen und dessen Wirkungsgrad erheblich reduzieren. Nebst längeren Aufheizzeiten muss auch eine Beschädigung des Heizelementes in Kauf genommen werden.

Wie steht es mit Ihrer Hygiene?

Ohne Ihnen irgendwie Angst machen zu wollen, informieren wir Sie über den sogenannten „Boilersumpf“, der sich in allen Wassererwärmern mehr oder weniger niederlässt und ansammelt. Das Rechenbeispiel ist einfach: Ein 4-Personenhaushalt verbraucht 250 l warmes Wasser à 60° C pro Tag. Dafür müssen pro Jahr rund 90’000 l Wasser aufgeheizt und für den Verbrauch zwischengelagert werden. Stellen Sie sich einmal vor, wie viel Sand, Rost, Späne, Schlamm oder aber auch Kalkablagerungen sich in drei Jahren – bei einem Durchlauf von rund 300’000 l Wasser – im Speicher ansammeln! Bei längerer Standzeit des Wassers erwärmt sich die untere Speicherwand und im „Boilersumpf“ entsteht ein ideales Klima für Bakterien jeglicher Art.

Korrosion (Rost)

Da für die Wasserversorgungen immer mehr eine Mischung von verschiedenen Wassersorten (Quell-, Grund-, Seewasser) verwendet wird, kommt es durch den hohen Gehalt an Sauerstoff und Kohlensäure im Wasser immer mehr zu Korrosionserscheinungen in den Boilern. Beim emaillierten Boiler zum Beispiel entstehen in der Emaillierung durch die unterschiedliche Ausdehnung des Stahl und des Emails feine Haarrisse, die einer mehr oder weniger schnellen Korrosion unterworfen sind. Um die Korrosionswirkung zu verhindern und die Lebensdauer der Boiler zu verlängern, sind im Behälter eine oder mehrere Anoden aus einer Magnesiumlegierung angebracht. Das Magnesium dieser Anode weist ein ausgesprochen negativelektrochemisches Potential in Bezug auf dasjenige der andern Metalle des Apparates auf. Wenn sich im Wasserwärmer eine Anode befindet, wird die korrosive Wirkung des Wassers auf die Anode geleitet, deren Material langsam aufgebraucht wird. In diesem Zusammenhang spricht man vom kathodischen Korrosionsschutz, weil die Magnesiumschutzanode die Kathode das heisst, den Stahlboiler schützt. Heutzutage sind fast alle Boiler emailliert und mit Magensiumschutzanoden ausgerüstet. Damit kann die natürliche Aggressivität des Wassers korrigiert werden. Auch plastifizierte und zementierte Boiler, Boiler aus Chromstahl und sogar schwarze Stahlboiler können mit der Magnesiumschutzanode kathodisch gegen Korrosion geschützt werden und bewirken zusätzlich eine positive Wirkung auf die Kalkstruktur.

Die ideale Lösung für den Ersatz von Elektroboilern. Die Brauchwasserwärmepumpe bezieht ihre Energie aus der Umgebungsluft (z. B. Keller) und heizt somit das Brauchwasser ökologisch sinnvoll auf. Fischer Wärmetechnik bietet Ihnen verschiedene Wärmepumpenboiler an, die bis zu 75 % elektrische Energie einsparen.

Der Brennwert ist die Wärmemenge eines Brennstoffs, die bei der vollkommenen Verbrennung frei wird. Der bei der Verbrennung entstehende Wasserdampf kondensiert und die darin enthaltene Wärme kann zusätzlich genutzt werden. Der Brennwert gibt an, wie viel Wärmeenergie bei der Verbrennung einschliesslich der im Wasserdampf enthaltenen Verdampfungswärme insgesamt frei wird. Der Energiegehalt des Wasserdampfs bleibt beim Heizwert dagegen unberücksichtigt.

In der Brennwerttechnik kommen Brennwert-Heizkessel zum Einsatz, welche den Energiegehalt (= Brennwert) des Heizöls nahezu vollständig nutzen. In der Brennwerttechnik wird auch die Kondensationswärme des im Abgas enthaltenen Wasserdampfs genutzt, deshalb werden diese Heizsysteme auch unter dem Begriff Öl-Kondensationsheizungenverkauft.

Mit dem CONDY-Wandheizkessel hat die Fischer Wärmetechnik AG eine Ölheizung im Programm, welche äusserst platzsparend direkt an die Wand montiert werden kann. CONDY ist eine Brennwertheizung der neusten Generation. Das kleine Raumwunder ist für den Betrieb mit schwefelarmem Öko-Heizöl geeignet. Jetzt zum Alles-Inbegriffen-Fixpreis erhältlich.

Der Elektroboiler gehört zu den ganz grossen Stromfressern im Haushalt. Eigentlich ein Auslaufmodell, denn heute stehen mit dem Wärmepumpenboiler und dem Solarboiler echte, ökologische Alternativen zur Verfügung. Alternativen, die sich auch für Ihr Portemonnaie rechnen.

Professionelle Lösungen im Bereich Wasserenthärtung machen sich rasch bezahlt. Wasserenthärter liefern weiches Wasser und schützen wirkungsvoll vor Verkalkungen im gesamten Wassersystem. Störende Kalkrückstände gehören der Vergangenheit an und Sie verbrauchen deutlich weniger Wasch- und Pflegemittel. Die Qualitätsgeräte von Fischer Wärmetechnik arbeiten nach dem Ionenaustausch-Prinzip.

Die geothermische Energie (Erdwärme) der oberen Bodenschichten bis etwa 100 m Tiefe ist in Oberflächennähe gespeicherte Sonnenenergie, in tieferen Schichten Wärmeenergie aus dem Erdinneren. Bis zu einer Tiefe von etwa 10 m unter Geländeoberkante ist die herrschende Temperatur vom Verlauf der Jahreszeiten geprägt. Ab ca. 15 m ist die Erdtemperatur über das Jahr hinweg nahezu konstant. Zur Energiegewinnung für Heizung und Warmwasserbereitung wird die Geothermie für den Betrieb von erdgekoppelten Wärmepumpen genutzt. Diese umweltschonende Heiztechnik ist auch im Einfamilienhaus einsetzbar.

Zur Gewinnung kostenloser Umweltwärme aus der Tiefe des Erdreichs werden Erdwärmesonden in senkrechte Erdbohrungen gesetzt. Dazu wird eine ca. 30 bis 100 m tiefe säulenförmige Bohrung auf dem Grundstück hergestellt, in die ein Doppel U-Rohr-Kollektor eingelassen wird. Mit der gewonnenen Wärme wird eine erdgekoppelte Wärmepumpe versorgt, welche die aus dem Erdsondenkreislauf vorgewärmte Sole (Wasser-Frostschutz-Gemisch) auf das benötigte Temperaturniveau für Heizung und Warmwasserbereitung hebt.

Fernheizungen sind zentrale Heizungsanlagen, bei denen die Wärme in einem reinen Heizwerk oder Heizkraftwerk erzeugt wird. Über ein Rohrleitungsnetz wird die Wärme in Form von Dampf oder Heisswasser zu den einzelnen Verbrauchern transportiert.

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone zeigt, wie viel Energie ein Wohngebäude, einfacher Verwaltungs- oder Schulbau bei standardisierter Benutzung für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und andere elektrische Verbraucher benötigt. Er schafft einen Vergleich zu anderen Gebäuden und gibt Hinweise für Verbesserungsmassnahmen.

Was bietet der GEAK®?

Der GEAK ist der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone. Er zeigt zum einen, wie energieeffizient die Gebäudehülle ist und zum anderen, wie viel Energie ein Gebäude bei einer Standardnutzung benötigt. Dies gilt für bestehende Gebäude ebenso wie für Neubauprojekte. Der ermittelte Energiebedarf wird jeweils in Klassen von A bis G (von sehr energieeffizient bis wenig energieeffizient) anhand einer Energieetikette angezeigt. So erhalten Sie als Liegenschaftsbesitzerin oder -besitzer eine objektive Beurteilung des energetischen Zustandes und der Effizienz Ihres Gebäudes.

Vorteile:

  • Der GEAK gibt Auskunft über den energetischen Ist-Zustand einer Liegenschaft sowie das energetische Verbesserungspotenzial von Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Er ist ein ideales Instrument für die Planung von Modernisierungsmassnahmen von Gebäuden.
  • Anlässlich einer Hausbegehung erkennt der GEAK-Experte Schwachstellen des Gebäudes. Diese werden in einem Bericht festgehalten und helfen so dem Hauseigentümer, ineffiziente Massnahmen bei der Hausmodernisierung zu vermeiden. Ein an individuelle Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmtes Investitionsbudget ermöglicht eine Etappierung der Massnahmen, um die künftigen Energiekosten zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen.
  • Dem Liegenschaftsbesitzer bietet der GEAK Transparenz beim Kauf- oder Mietentscheid betreffend den zu erwartenden Energiekosten und den thermischen Wohnkomfort.
  • Der GEAK ist schweizweit einheitlich. Alle GEAK-zertifizierten Gebäude können auf einen Blick verglichen werden.
  • Der GEAK kann auch eingesetzt werden, um die Planungswerte von Bauprojekten dem effektiven späteren Energieverbrauch gegenüber zustellen.

Der GEAK spiegelt den Energieverbrauch von Wohnbauten (Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser), Verwaltungsgebäude und Schulbauten.

Textquelle: EnDK

Ein Heizkreis beschreibt den Kreislauf, den das Heizungswasser vom Heizkessel über die Heizkörper und zurücknimmt. Ein einfacher Heizkreis besteht aus dem Wärmeerzeuger, der Vorlaufleitung, dem Heizkörper und der Rücklaufleitung. Die Umwälzung des Heizungswassers übernimmt eine Pumpe, die in die Vorlaufleitung eingebaut wird. Wenn die Rohrleitungen gut isoliert sind, werden alle Heizkörper mit der gleichen Vorlauftemperatur versorgt.

Als Heizperiode wird die Zeit der Beheizung eines Gebäudes verstanden, während der die mittleren Aussenlufttemperaturen kleiner als die Heizgrenztemperatur sind. Die Heizperiode hängt von meteorologischen Grössen und von den wärmetechnischen Gebäudeeigenschaften ab.

Steht eine Heizungssanierung an, prüft der Fachmann mit Ihnen zusammen die verschiedenen Alternativen. Bei Fischer Wärmetechnik können Sie zwischen Öl-Kondensationsheizung, Pelletsheizung und Wärmepumpenheizung wählen. Je nach Situation ist auch eine Unterstützung der Heizanlage mit Solartechnik möglich und sinnvoll. Unser Tipp: Eine Heizungssanierung (Öl, Pellets, Wärmepumpe) ist auch im Winter problemlos und ohne Heizungsunterbruch möglich.

Hauseigentümerinnen und -eigentümer können von einem rund einstündigen Heizungs-Check profitieren. Ein akkreditierter Installateur zeigt ihnen auf, wie sie den Energieverbrauch beim Heizen senken können. Im Rahmen einer rund einstündigen Beratung erfahren Hauseigentümerinnen und -eigentümer beim Heizungs-Check direkt in ihrem Heizungskeller oder Technikraum, wie der Energieverbrauch mit einfachen Massnahmen an der Heizungssteuerung, der Wärmeverteilung und der Wärmeabgabe optimiert werden kann. Falls die Heizung in absehbarer Zeit ersetzt werden muss, informiert der Installateur darüber, welche Heizungssysteme sich eignen, um die Liegenschaft künftig effizient und umweltschonend zu beheizen. Der Heizungs-Check ist ein Angebot des Kantons Luzern in Zusammenarbeit mit Suissetec Zentralschweiz und wird noch bis zum Ende der laufenden Heizperiode angeboten. Bei Abgabe des gleichnamigen Flyers kostet der Heizungs-Check nur 100 statt 300 Franken pro Liegenschaft, die Differenz übernimmt der Kanton Luzern im Rahmen seiner Energieberatung. Zum Heizungscheck

Welcher Nutzen hat der Heizungs-Check?

  • Beurteilung des aktuellen Energieverbrauchs
  • Optimal eingestelltes Heizsystem
  • Keine unnötigen Heizkosten
  • Hinweise für technische Verbesserungsmöglichkeiten
  • Tipps für einen Systemwechsel (bei Heizungen älter als 15 Jahre)
Zum Heizungscheck

Um die energetische Effizienz von Wärmepumpen im Praxisbetrieb vergleichen zu können, wird die Jahresarbeitszahl (JAZ) einer Anlage ermittelt. Zwar wird für jede Wärmepumpe vom Hersteller die individuelle Effizienz als Leistungszahl oder Coefficient of Performance (COP) angegeben, der COP wird jedoch auf Testständen festgestellt und bildet daher nicht die realen Betriebsbedingungen ab. Aussagekräftiger ist daher die JAZ.

Vereinfacht ausgedrückt ist die JAZ der Quotient aus erzeugter Heizwärme und dem dafür benötigten Strom, bezogen jeweils auf ein volles Jahr (a = anno):

JAZ = Heizwärme (kWh/a) / Strom (kWh/a)

Beispiel: Eine Wärmepumpe produziert 10 kWh Wärme mit 2,5 kWh Strom und 7,5 kWh Umweltwärme. Teilt man die Wärmemenge (10 kWh) durch den aufgewendeten Strom (2,5 kWh), erhält man eine Jahresarbeitszahl von 4. Die Heizung nutzt einen Teil Strom und drei Teile Umweltwärme, zusammen also vier Teile an gesamter Heizwärme.

Berechnungsmöglichkeiten:

Errechnete JAZ: Die Jahresarbeitszahl kann nach der VDI-Richtlinie 4650: Berechnungen von Wärmepumpen auf Basis der COP-Werte berechnet werden. Die realen Betriebsbedingungen vor Ort fliessen dabei über Korrekturfaktoren in die Berechnung ein. Die errechnete JAZ wird oft bei der Beantragung von Fördermitteln verlangt.

Gemessene JAZ: Die Daten für die JAZ-Berechnung können auch gemessen werden. Sie werden im realen Betrieb mithilfe eines Extra-Stromzählers für die Wärmepumpe und eines Wärmezählers ermittelt. Die in der Praxis gemessene JAZ weicht in der Regel durch individuelle Einflüsse bei Planung, Installation und Betrieb von der errechneten JAZ ab.

Die Namensgleichheit beider JAZ führt in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen.

Kanton Luzern erhält ein neues Energiegesetz

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Seit Anfang 2019 gilt im Kanton Luzern ein neues Energiegesetz. Es löst das bestehende aus dem Jahr 1989 ab – dank dem Entscheid des Volks vom 10. Juni 2018: 58,7 Prozent der Abstimmenden hiessen das total revidierte Regelwerk gut.

Das angepasste Energiegesetz bewirkt folgende Veränderungen:

  • Für neue Wohn-, Verwaltungs- und Schulgebäude muss ein Energieausweis erstellt werden. Dieser zeigt den Energieverbrauch des Gebäudes.
  • Bestehende, aus energetischer Sicht schlechte Wohnbauten müssen beim Ersatz der Heizungen so ausgerüstet werden, dass wenigstens 10 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbarer Energie gespiesen wird.
  • Zentrale elektrische Heizungen mit Wasserverteilsystem und Elektroboiler müssen innert 15 Jahren ersetzt werden.
  • Bei neuen Häusern soll ein Teil des Stroms selber erzeugt werden. Will dies ein Bauherr nicht, muss er eine Ersatzabgabe bezahlen.
  • Für Bauten von Kanton und Gemeinden sollen die Minimalanforderungen an die Energienutzung gegenüber anderen Bauten erhöht werden. Die öffentliche Hand soll also eine Vorbildfunktion einnehmen.
  • Grossverbraucher wie Industriebetriebe sollen verpflichtet werden können, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Optimierung zu ergreifen. Dieser Passus gilt mit Ausnahme von Luzern, Zug und Wallis bereits in allen Kantonen.

Wichtigste und häufigste Fragen zum Thema

Diese Fragen werden den Heizprofis oft gestellt:

  • Was für Veränderungen bringt das neue Energiegesetz für Hauseigentümer im Kanton Luzern?
  • Wie hängen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) und das das neue Energiegesetz zusammen?
  • Wie ist der gesetzeskonforme Heizungsersatz nach dem neuen Energiegesetz möglich?
  • Was beinhalten die 11 Standardlösungen zum Ersatz der Wärmeerzeugung?
  • Was kostet eine Heizungssanierung nach der Einführung des neuen Energiegesetzes?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie im aktuellen Magazin Der Heizprofi.

Hier können Sie sich das Magazin kostenlos bestellen und online ansehen.

Gesetzeskonformer Heizungsersatz – Infos zum neuen kantonalen Energiegesetz

Bei einem Ersatz des Wassererwärmers oder der Heizung muss ein Teil der notwendigen Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen. Auf diesem Grundsatz – wenn erneuert wird, dann richtig – baut das neue kantonale Energiegesetz auf und koppelt den Einbezug erneuerbarer Energien an den Ersatz des Wärmeerzeugers.

Doch entgegen der weit verbreiteten Meinung ist die Lösung bereits seit Jahren gut akzeptierte Praxis. Denn bei einem Heizkesselersatz sind die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien vielfältig. Häufig dürften künftig Solaranlagen zur Wassererwärmung installiert werden, auch Wärmepumpen sind beliebt.

Ziel des Energiegesetzes ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen. Denn allein in schweizerischen Wohnbauten sind 1,1 Mio. fossile Heizkessel installiert, rund drei Viertel davon sind Ölkessel, etwa 25 % werden mit Erdgas beschickt. Die Aggregate verbrennen rund 31 Mrd. kWh für die Erzeugung von Raumwärme und 5,4 Mrd. kWh für Wassererwärmung. Rund 50 000 fossile Wärmeerzeuger werden jährlich installiert, etwa 40 000 davon sind Ersatzaggregate für alte Heizkessel. Um diese Geräte geht es in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn, welche die Basis für das Energiegesetz des Kantons Luzern darstellen.

Tendenz Ölheizungen bei Neubauten gegen Null

Die neue Gesetzgebung nimmt einen Trend auf, der seit Jahrzehnten in Schweizer Heizungskellern wirkt. Im Jahr 2000 wurden in fast 70 % der neuen Einfamilienhäuser Heizungen für fossile Brennstoffe eingebaut, heute sind es unter 20 %. Der Vergleich zeigt, wie stark sich die Marktanteile bei Heizungen verschoben haben. Die wachsenden Anteile der Wärmepumpe als beliebte Wärmeerzeugung manifestieren sich auch im Erneuerungsmarkt, wenn auch in abgeschwächter Form. Bei Umbauten und beim Ersatz der Wärmeerzeugung sank der Anteil der fossilen Brennstoffe in Einfamilienhäusern von ursprünglich ebenfalls 70 % auf 47 %.

Bei älteren Einfamilienhäusern entfallen 80 % der neu installierten Wärmeerzeuger auf einen «reinen» Ersatz. Lediglich 20 % der Installationen stehen mit einem Umbau in Verbindung. Nur gut die Hälfte dieser Ersatzaggregate, nämlich 54 %, sind fossil befeuerte Heizkessel.

Der Anteil der Ölheizungen im Neubau tendiert also «gegen Null». Ein wesentlicher Grund ist die schwindende Bedeutung der Energieträger, weil aufgrund guter Wärmedämmung viel weniger Heizenergie notwendig ist. Diesbezüglich «hinken» Sanierungen der Entwicklung im Neubau hintennach. Mit dem neuen Energiegesetz soll dieser Effekt gemindert werden.

Fazit: Der Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien ist von der Eingriffstiefe des Bauvorhabens abhängig. Bei (Ersatz-)Neubauten sind regenerierbare Energien fast garantiert, bei Umbauten weisen diese einen hohen Anteil auf und bei einem reinen Ersatz des Wärmerzeugers überwiegen – heute noch – fossile Energien.

90 Prozent nicht erneuerbar

Gemäss MuKEn gilt bei einem Ersatz der Wärmeerzeugung ein Höchstanteil an nicht erneuerbaren Energien von 90 %; ein rechnerischer Nachweis ist nur in Form der GEAK-Klassierung oder des Minergie-Labels zulässig. Der Hauseigentümerschaft stehen die drei Optionen «Standardlösung », «Zertifizierung nach Minergie» oder «GEAK-Klasse D in der Gesamtenergieeffizienz» offen. Der Konfiguration der Standardlösungen liegen umfangreiche Berechnungen zugrunde. Beispiele: Für die Standardlösungen ist ein Energiebedarf für Heizung und Warmwasser von 100 kWh/m²a massgebend, quasi eine Normierung. 10 % davon sind 10 kWh/m²a, was der Hälfte des Wärmebedarfs für Warmwasser gemäss SIA 380 / 1:2009 entspricht (21 kWh/m²a). Auch die Limiten bei der Wärmekraftkopplung – Deckungsgrad beim Wärmebedarf von 60 % und elektrischer Wirkungsgrad von 25 % – ergeben eine Minderung im fossilen Verbrauch von 10 %. Durch die quantitative Anbindung der Standardlösungen an einen «normierten» Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser von 100 kWh/m²a lassen sich übergrosse Kollektoranlagen bei energetisch schlechten Bauten verhindern. Die Standardlösungen bieten eine breite Auswahl an haus- und bautechnischen Massnahmen. Mit einer Sanierungspflicht sind sie nicht verbunden. Es gilt aber der Grundsatz: Wer baut und installiert, muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die Lösungen differieren auch hinsichtlich ihrer Kosten sehr stark, ganz abgesehen davon, dass der monetäre Aufwand naturgemäss vom Objekt abhängig ist. Sehr wirtschaftlich sind Luft-Wasser-Wärmepumpen. Nicht ganz einfach ist der Ersatz einer Heizung, wenn er durch wiederholte Störungen ausgelöst wird. Auch deshalb lautet die Empfehlung der Energiefachstellen, bei älteren Heizkesseln eine Ersatzinstallation im Voraus zu planen.

Weitere Links zum Thema:

Artikel in der Luzerner Zeitung: Kanton Luzern erhält ein neues Energiegesetz

Amt für Umwelt und Energie (uwe) des Kantons Luzern

Neues Kantonales Energiegesetz – die Vorgeschichte

SVP erzwang Referendum gegen das Energiegesetz

Mit dem Referendum kämpfte die SVP gegen das neue kantonale Energiegesetz. Und stand damit ziemlich allein in der Parteilandschaft: Bei der zweiten Beratung des Gesetzes am 4. Dezember 2017 hiess der Kantonsrat die Vorlage mit 86 zu 26 Stimmen gut. Selbst die GLP konnte sich mit dem Gesetz anfreunden: Sie zog ihre Initiative «Energiezukunft Luzern» Ende Januar zurück.

SVP-Präsidentin Angela Lüthold begründete am Mittwoch das Referendum so: «Wir wollen keine Bevormundung, sondern auch im Energiebereich die Eigenverantwortung stärken.» Hauseigentümern wie Mietern würden hohe Kosten drohen, sollten innert 15 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes alle zentralen Elektroboiler ausgetauscht werden müssen.

Das aktuelle Energiegesetz des Kantons Luzern kam am 10. Juni 2018 vor das Volk.

Zweite Lesung und Entscheidung des Kantonsrates

Am 4.12.2017 hat der Luzerner Kantonsrat in der zweiten Lesung das total revidierte Energiegesetz nur noch marginal geändert und damit seine Beschlüsse aus der ersten Lesung bestätigt. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 86 zu 26 Stimmen gutgeheissen. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch der Gebäude im Kanton Luzern zu senken und deren nachhaltige Energienutzung zu fördern. Die SVP lehnte es ab. Sie kündigte an, dass die Partei das Referendum ergreife. Das Volk müsse Stellung nehmen können, denn die Gesetzesrevision verteuere das Bauen und das Wohnen.

Erste Lesung des Kantonsrates

Am 31.10.2017 hat der Kantonsrat entschieden: der Kanton erhält im zweiten Anlauf ein neues Energiegesetz. Ob die Vorlage so in Kraft treten wird, wie sie der Kantonsrat heute verabschiedet hat, ist noch ungewiss. Viele Entscheide über Anträge wurden vertagt, in dem sie zur erneuten Beratung zurück in die vorberatende Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (Ruek) geschickt wurden.
Die vorgesehenen Kernpunkte des Energiegesetzes sind:

  • Für Wohnbauten, Schul- und Verwaltungsgebäude soll eine Energie-Etikette Pflicht sein. Sie gilt nur für Neubauten.
  • Die Neuinstallation und der Ersatz von Elektroheizungen sind verboten.
  • Neubauten müssen einen Teil des Stroms selber erzeugen.
  • Gebäude ab fünf Wärmebezügern müssen künftig Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig verrechnen.
  • Der Energiebedarf von Neubauten und Erweiterungen für Heizung, Wasser, Lüftung, Klimatisierung muss nahe bei null liegen.
  • Heizungen im Freien, also auch Heizpilze, sind künftig nicht mehr erlaubt.

Auswirkungen Energiegesetz am konkreten Beispiel

Was hat das neue Energiegesetz für Auswirkungen? Die Antwort sehen Sie im folgenden Bericht von Tele1 – mit einem Interview mit Wärmeprofi Beat Fischer.

Textquellen (auszugsweise): Bote der Urschweiz und Luzerner Zeitung

Die Leistungszahl, auch bekannt unter der englischen Bezeichnung Coefficient Of Performance oder COP-Wert, gibt das Verhältnis zwischen nutzbarer Wärme- bzw. Kälteleistung bezogen auf die eingesetzte Energiemenge (z. B. elektrische Leistung) bei Kälteanlagen und Wärmepumpen an. Der Wert wird unter Normbedingungen auf einem Prüfstand ermittelt und entspricht dem Wirkungs- bzw. Nutzungsgrad, wie er in der Heiztechnik verwendet wird. Damit ist er ein Gütekriterium für Wärmepumpen, erlaubt allerdings keine energetische Bewertung der Gesamtanlage, da weder der Primärenergieeinsatz oder die spezifischen CO2-Emissionen enthalten sind. Er beschreibt lediglich die Effizienz des Gerätes selbst.

Die mobile Heizzentrale ist eine leistungsfähige mobile Heizung, welche auf einem Anhänger direkt vor Ort transportiert werden kann. So sind Heizungssanierungen auch im Winter und bei Notfällen möglich. Die mobile Heizzentrale kann auch für Bauaustrocknungen oder zur Warmwassererwärmung eingesetzt werden.

Überall wo Warmwasser in grossen Mengen benötigt wird, ist die mobile Warmwasser- und Heizzentrale von Fischer Wärmetechnik die ideale Lösung. Festbetriebe und Veranstalter schätzen diese Flexibilität.

Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) sind seit 1992 konkrete Empfehlungen zur Umsetzung im kantonalen Bau- und Energierecht. Aktuell gelten die MuKen 2008, die am 1.1.2009 eingeführt wurden. Mit den MuKEn 2014 werden diese zum vierten Mal revidiert. Der modulare Aufbau belässt den Kantonen Spielraum, um kantonalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. So fordern beispielsweise die Kantone Baselland und Basel-Stadt mehr erneuerbare Energien für die Aufbereitung des Brauchwarmwassers als andere Kantone. Die Zielsetzung der MuKEn ist jedoch, ein hohes Mass an Harmonisierung im Bereich der kantonalen Energievorschriften zu erreichen. Für Bauherrschaften und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, sollen Bauplanung und Bewilligungsverfahren vereinfacht werden.

Die MuKEn sind kein Gesetz

Damit die MuKEn rechtsgültig werden, müssen die jeweiligen Kantone zuerst die Punkte in ihren jeweiligen Bauverordnungen aufnehmen. Denn nur diese Verordnungen haben einen gesetzlichen Charakter. Erste Kantone werden ab 2018 die neuen MuKEn 2014 umsetzen. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) arbeitet derweil bereits an den MuKEn 2020. Deren Ziel ist nochmals eine starke Vereinfachung der Vorschriften.

Die wichtigsten Themen der MuKEn 2014:

  1. Nahezu-Null-Energiehaus bei Neubauten und CO2-Reduktion bei Altbauten Bei Neubauten wird das Konzept des «Nahezu-Null-Energiegebäudes» eingeführt. Angestrebt wird ein Standard, der zwischen den heutigen Minergie- und Minergie-P-Anforderungen liegt. Das heisst, man strebt konkret einen Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Kühlung und Lüftung von maximal 35kWh/m2a. Zudem wird jeder Neubau auch einen Anteil seines Strombedarfs in Zukunft selber decken müssen.Bei Altbauten sollen die CO2-Emissionen schrittweise gesenkt werden. Beim Ersatz fossiler Heizsysteme muss deshalb in Zukunft zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden. Zur Steigerung der Stromeffizienz im Gebäudebereich müssen innerhalb der nächsten 15 Jahre zentrale Elektroheizungen ersetzt werden. Im Bereich der Förderung wird der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) mit Beratungsbericht obligatorisch, sofern der erwartete Förderbeitrag CHF 10’000 übersteigt.
  2. Den Betrieb der Gebäudetechnik optimieren Mit einem neuen Modul wird die Betriebsoptimierung für Nichtwohnbauten vorgeschlagen, die im Jahr mehr als 200’000 kwh Strom verbrauchen und nicht eine Vereinbarung für Grossverbraucher abgeschlossen haben. Die Eigentümer dieser Bauten sind angehalten, alle fünf Jahre ihre Gebäudetechnik zu optimieren und diese zu dokumentieren. Ein weiteres neues Modul sieht vor, dass neue Nichtwohnbauten ab einer Energiebezugsfläche von 5’000 m2 mit Einrichtungen zur Gebäudeautomatisation ausgerüstet werden müssen, um den Energieverbrauch im täglichen Betrieb zu optimieren. Ein weiteres Modul sieht vor, auch den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen innerhalb von 15 Jahren zu verlangen.
  3. Gebäudeprogramm: Programmvereinbarung Bund – Kantone verlängert Die Vollversammlung der kantonalen Energiedirektoren stimmte zudem der vierten Programmvereinbarung zur Durchführung des Gebäudeprogramms zu. Damit können Finanzierungszusicherungen im Rahmen des Gebäudeprogramms bis Ende 2016 sichergestellt werden. Wie es weiter geht und wann die erste Etappe der Energiestrategie 2050 in Kraft tritt, ist noch unklar. Das gleiche gilt für die Förderung der Photovoltaikanlagen (KEV und EIV).
  4. Den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) auf neue Beine gestellt Der GEAK erhielt in den letzten Jahren eine immer grössere Bedeutung. Diese Bedeutung wird mit weiteren Obligatorien noch zunehmen. Die EnDK hat deshalb den Verein GEAK gegründet, damit der weitere Ausbau auf der Basis einer von der EnDK getrennten juristischen Person erfolgen kann.
Textquelle: EnDK

Die Zukunft der Wärmetechnik liegt in ökologischen Lösungen. Fischer Wärmetechnik bietet Ihnen die gesamte Palette mit modernsten Öl-Kondensationsheizungen, Pelletsheizungen, Wärmepumpen und Solartechnik für Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung.

Unter diesem Begriff – auch Brennwerttechnik genannt – wird modernste Heiztechnologie mit Kondensationstechnik und Wärmetauscher zusammengefasst. Diese Low-Nox-Brennergeneration verbraucht weniger Öl und verfügt über ausgezeichnete Abgaswerte. Gleichzeitig fällt aufgrund der tiefen Abgastemperaturen eine aufwändige Kaminsanierung weg.

Pelletsheizungen verfügen über unschlagbare ökologische Vorteile. Pellets sind die klimaneutrale ökologische Heizenergie aus einheimischem Abfallholz. Die Pelletsheizungen von Fischer Wärmetechnik sind tausendfach bewährte modernste vollautomatische Komfortheizungen, welche die aktuellen und künftigen Emissionsanforderungen in allen Teilen erfüllen.

Die Warmwasseraufbereitung lässt sich mit Solartechnik besonders wirtschaftlich realisieren. Dies spart wertvolle fossile Brennstoffe wie Öl, Gas oder Holz und entlastet zudem die Umwelt. Fischer Wärmetechnik hat zahlreiche Anlagen realisiert und bietet Ihnen attraktive Alles-Inklusive-Paketpreise an.

Solarkollektoren sind die einzigen Wärmeerzeuger, die keinen Brennstoff benötigen. Sie fangen die Sonnenstrahlen ein und wandeln sie in wertvolle Wärme um. Moderne Kollektoren enthalten einen Absorber aus Aluminium. Dieser erwärmt sich und gibt die Wärme an das durchströmende Wasser ab. Eine spezielle Beschichtung und hocheffiziente Dämmung sorgen dafür, dass möglichst wenig Sonnenwärme verlorengeht. Die Jahresdeckung liegt in unseren Breitengraden meistens über 65 %.

Schon eine kleine Solaranlage liefert übers Jahr bis zu 65 % des benötigten Warmwassers. Während der Kollektor die Sonnenstrahlen einfängt und in Wärme umwandelt, hat der Solarspeicher die Aufgabe, das warme Wasser zu sammeln. Je nach Grösse der Kollektoranlage wird nur das Warmwasser mit Sonne aufgeheizt oder auch die Heizung unterstützt.

Wo Sonne ist, steht auch automatisch Energie zur Verfügung. ist Diese unerschöpfliche Energie strahlt gratis und lässt sich – dank modernster Solartechnik – praktisch in jedem Gebäude nutzen. Fischer Wärmetechnik setzt Solartechnik in der Regel für die Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung ein. «Ökologisch Geld sparen» heisst hier das Motto.

Die Solarthermie bezeichnet die Umwandlung von Sonnenenergie in Wärme für die Warmwasserbereitung und die Heizung. Der entsprechende Energiewandler wird Sonnenkollektor genannt. Reicht die gewonnene Solarenergie nicht aus, wird das Wasser über ein konventionelles Heizgerät nacherwärmt.

Mit Vorlauftemperatur wird die Temperatur des zum Heizkörper fliessenden Heizungswassers bezeichnet. Je nach Aussentemperatur liegt sie bei aussentemperaturgeführten Heizungsregelungen zwischen 35 und 70 °C. Flächenheizungen kommen aufgrund grosser Heizflächen mit niedrigeren Vorlauftemperaturen von 25 bis 40 °C aus.

Auch bei den Ölheizungen ist es möglich, den Heizkessel platzsparend direkt an die Wand zu montieren. Bei Fischer Wärmetechnik Sursee kommt das Modell CONDY zum Einsatz, ein Öl-Wandheizkessel der neusten Generation mit Brennwerttechnik. CONDY ist für den Betrieb mit schwefelarmem Öko-Heizöl ausgelegt.

Die Wärmepumpe ist sozusagen das Bindeglied zwischen Wärmequelle (Luft, Erdreich, Grundwasser) und Wärmeverteilung (Heizung). Durch Einsatz dieser Wärme und nur 25–35 Prozent Antriebsenergie macht die Wärmepumpe 100 % Heizenergie. So entstehen aus z. B. 1 kW Antriebsenergie 4 kW wertvolle Heizwärme. Fischer Wärmetechnik liefert Wärmepumpen für Heizung und Brauchwasser sowie spezielle Wärmepumpenboiler für den Ersatz alter Elektroboiler.

Kleine Investition mit grosse Wirkung: Der Wärmepumpenboiler ist ein Brauchwasserboiler mit integrierter oder beigestellter Wärmepumpe. Das Fazit: Sie brauchen für die Wassererwärmung bis zu 75 % weniger Strom, weil die Wärmepumpe die Energie aus der Umgebungsluft bezieht. Und der angenehme Nebeneffekt: Mit dem Wärmepumpenboiler können Sie gleichzeitig und ganz gezielt Räume entfeuchten, z. B. Keller oder Waschküche.

Bei einer Wärmepumpen-Heizung liefert die Sonne 75 Prozent und mehr der erforderlichen Energie zum Heizen und zur Brauchwasseraufbereitung. Gespeichert wird die Sonnenwärme direkt vor Ihrer Tür in der Luft, im Erdreich und im Grundwasser. Diese drei «Bezugsarten» von Umweltwärme bestimmen denn auch, welcher Typ von Wärmepumpe in Ihrem Haus zum Einsatz kommen soll. Wärmepumpen bringen Ökonomie und Ökologie in Einklang.

Die Warmwasseraufbereitung mit Sonnenenergie lässt sich besonders wirtschaftlich realisieren. Sie benötigen Sonnenkollektoren auf dem Dach und einen entsprechend ausgelegten Warmwasserspeicher. Modernste Komponenten und eine ausgeklügelte Regelelektronik sorgen dafür, dass Sie Ihre Dusche und Ihr Bad mit höchstem Komfort und gutem Gewissen geniessen können.

Die Warmwasseraufbereitung im Haushalt gehört zu den energieintensivsten Prozessen. So gerät denn auch der traditionelle Elektroboiler als „Energiefresser“ immer mehr ins Schussfeld der Kritik. Fischer Wärmetechnik bietet hier überzeugende Alternativen an, zum Beispiel den Wärmepumpenboiler, der bis zu 75 % elektrische Energie einspart oder den Solarboiler mit Sonnenkollektoren auf dem Dach.

In vielen Gegenden der Schweiz wird in den Haushalten extrem kalkhaltiges Wasser verwendet. Die Folgen sind starke Verkalkung von Armaturen und Geräten, rasch verkalkte Boiler, verkalkte Heizelemente, verstopfte Leitungen und nicht zuletzt auch hoher Waschmittelverbrauch. Geräte zur Wasserenthärtung, sogenannte Weichwasserautomaten,  schaffen hier wirkungsvoll Abhilfe. Sie sind einfach zu installieren und zeichnen sich durch geringen Wartungsunterhalt aus. Ein solcher Wasserenthärter nach dem Inonenaustausch-Prinzip reduziert übrigens den Waschmittelverbrauch um rund die Hälfte.

Fachwissen – gut vermittelt

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Referenten zu Themen rund um Heizung und Warmwasser? Beat Fischer ist seit vielen Jahren in diesen Bereichen tätig und teilt seine Erfahrung gerne mit Ihnen.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht möglicher Themen von Referaten. Ist Ihr Wunschthema nicht dabei? Melden Sie sich bei uns.

Referate:

  • Gesetzeskonforme Heizungssanierungen in der Praxis
  • Heizungsersatz: Welche Heizung ist die richtige?
  • Sinnvoller und kostengünstiger Ersatz von Heizungs- und Warmwasseranlagen in Wohnbauten
  • Zeitgemässe und gesetzeskonforme Wärmeerzeugung
  • Heizwärme und Warmwasser – was sind zeitgemässe Lösungen?

Interessieren Sie sich für ein Referat von Beat Fischer? Kontaktieren Sie uns.

Das sagen die Kunden …

«Beat Fischer hat an unserem Mitgliederanlass einen sehr guten Vortrag gehalten. Den Teilnehmern hat besonders gefallen, wie gut sich Fischer mit dem kantonalen Energiegesetz auskennt. Auch überzeugt hat sein Praxiswissen, welches er in der Form von einfachen und verständlichen Erklärungen vermittelte. Gerne empfehle ich Beat Fischer weiter.»

Lukas Stirnimann, Luzerner Kaminfegermeister Verband

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«Es ist sehr interessant, das Fachwissen von Herrn Fischer aufzunehmen. Er sieht die Problematik des Mangels an Fachwissen in der Branche. Ich hoffe, seine Erfahrung und sein Wissen kann auch durch seine Vorträge etwas dagegen beitragen.»

Beat Waser – Kaminfeger Alpnach/Engelberg

«Wir durften ein sehr interessantes Referat von Herr Fischer mitverfolgen. Insbesondere war spannend, wie er die Entwicklungen der letzten Jahre aufzeigen konnte.»

Lukas Stirnimann – Kaminfegermeister Rickenbach

«Beat Fischer gab uns einen guten Überblick, was alles bei einer Sanierung der alten Heizung zu beachten ist.»

Samuel Gerig – Geschäftsführer Geschäftsstelle Feuerungskontrolle der Zentralschweiz

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