Nachrichten vom Heizprofi zum Thema Einstellung von Heizsystemen

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820’000 Ölheizungen standen 2014 in Schweizer Kellern. Mit einem Anteil von 48 Prozent war Öl damit noch immer der weit wichtigste Energieträger vor Gas (15,9 Prozent), Holz (11,9 Prozent) und der Wärmepumpe (11,3 Prozent).  Heute steht die Wärmepumpe, laut aktueller Daten der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS, bereits an zweiter Stelle – zumindest was die verkauften Wärmeerzeugungseinheiten anbelangt. Rund 46 Prozent der Wärmeerzeuger, welche in Neubauten und in bestehende Bauten als Ersatz von ausgedienten Wärmeerzeugern eingebaut wurden, sind Wärmepumpen. Dahinter folgen die fossil betriebenen Heizungen mit rund 50 Prozent.

Gleichzeitig entscheiden sich mehr Kunden dafür, durch eine Brennersanierung noch länger an der Ölheizung festzuhalten. Im ersten Quartal 2019 zeigte sich eine Zunahme der verkauften Öl- und Gasbrenner von über 50 Prozent. Diese Brenner sind wieder 10 bis 15 Jahre in Betrieb.

Offenbar wollen viele Verbraucher weiterhin mit Öl heizen als auf erneuerbare Energie umzusteigen – trotz aller Aufrufe zum Umweltschutz. Alle Ölheizungen, die jetzt saniert statt ausgebaut werden, laufen unter Umständen noch bis zu 20 Jahre lang weiter – es sei denn, der Hausbesitzer steigt schon vorher freiwillig auf eine andere Heizquelle um. Das ist nicht im Sinne der Energiestrategie 2050. Diese will den Ausstoss von Kohlenstoffdioxid (CO2) bis 2050 um 70 Prozent senken.

Doch warum werden nicht mehr Wärmepumpen, sondern immer noch so viele Brenner sowie Öl- und Gasheizungen verbaut?

Ein grosser Teil der vorhandenen Gebäude in der Schweiz ist bauphysikalisch in einem Zustand, der es nicht zulässt, dass eine Wärmepumpe dort ihr Effizienzpotenzial auch sofort ausschöpfen kann. Hier wären zunächst bauliche Massnahmen erforderlich, die Zeit und Geld kosten. Oft empfiehlt es sich, noch einmal auf ein fossiles System zu setzen und die folgenden Jahre für Dämmung von Dach und Hülle zu sorgen oder den Einbau von Isolierfenstern zu nutzen. Erst danach ergibt der Umstieg auf eine Wärmepumpe wirklich Sinn. Zudem ist der Ersatz des alten Brenners durch einen Brenner der neusten Generation die günstigste und in baulicher Hinsicht einfachste Lösung. 

Und wie ist die Sanierung von Ölheizung oder Brenner kompatibel mit dem neuen kantonalen Energiegesetz?

Der Eins-zu-eins-Ersatz einer fossilen Heizung ist oft nicht einfach so möglich. Der Kanton verlangt einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Mit diesem kann in einer gut isolierten Liegenschaft ein Heizungsersatz erfolgen. Wenn das Haus einen schlechten GEAK-Wert hat, muss ein Teil von Heizwärme und Warmwasser mit erneuerbaren Energiequellen produziert werden. Eine mögliche Lösung kann eine Brennersanierung sein. Der Brenneraustausch gilt als Teilsanierung und ist somit nicht von den neuen Energievorschriften betroffen. In den allermeisten Fällen werden so auch die aktuellen Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eingehalten.

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