Nachrichten vom Heizprofi zum Thema Ersatz von Elektroheizungen

woman warming her hands over electric heater at home

Im Jahr 2019 verbrauchten 146’000 im Einsatz stehende Elektroheizungen 3 Terawattstunden an Elektrizität. Dies entsprach damals rund 5 % des gesamten Stromverbrauchs der Schweiz. Wohl sind die grössten Wellen um omnipräsente Begriffe, wie «Strommangellage» und «Stromlücke», vom letzten Jahr abgeklungen. Dennoch bleibt die effiziente Verwendung elektrischer Energie eine aktuelle Herausforderung. Deshalb ist auch eine Reduktion des Anteils elektrischer Widerstandsheizungen zur Raumwärmeerzeugung am Gesamtstromverbrauch angesagt. Nicht von ungefähr werden Gesetze zur Einschränkung oder gar zum Verbot von Elektroheizungssystemen erlassen. So sieht die Energiegesetzgebung im Kanton Luzern unter anderem Folgendes vor: «Die Neuinstallation von ortsfesten, elektrischen Widerstandsheizungen ist verboten, ebenso deren Ersatz, wenn sie mit einem Wasserverteilsystem ausgestattet sind.»

Viele Gründe sprechen für den Ersatz von Elektroheizungen
Während Elektroheizungssysteme für Neubauten also weitgehend nicht mehr zugelassen werden, macht zusätzlich auch der Ersatz bestehender, «stromfressender» Elektroheizungen Sinn – aus mehreren Gründen:

  • Die Energieeffizienz von Elektroheizungen ist schlecht. Mit einer Wärmepumpe können, gegenüber Elektrospeicherheizungen und ähnlichen Systemen, zwei Drittel bis drei Viertel der Heizenergie eingespart werden.
  • Umweltschonend produzierte Elektrizität, z. B. Solarstrom aus der Photovoltaikanlage, gilt, gerade während der Heizperiode, als nur beschränkt verfügbare Ressource.
  • Wird die richtige Massnahme gewählt, rechnet sich der Einbau eines, gegenüber der Elektroheizung ,effizienteren Heizsystems auch wirtschaftlich.
  • Bei tendenziell steigenden Strompreisen wird die Wärmeerzeugung mit einer Elektroheizung kostspieliger.
  • Der Ersatz von Elektroheizungen wird von verschiedenen Kantonen und teilweise auch von Energieversorgern mit Förder- und Unterstützungsbeiträgen belohnt.

Was zählt zu den Elektroheizungssystemen?
Gesetzliche, kantonal voneinander abweichende, Einschränkungen und der Ersatzbedarf betreffen verschiedene elektrische Heizsysteme:

  • Zentraler Elektrospeicher: Die Wärme wird von einem zentralen Elektrospeicher in der Regel über eine Fussbodenheizung verteilt.
  • Dezentraler Elektrospeicher: Es ist kein System zur Wärmeverteilung vorhanden. Die Elektrospeicher werden in den verschiedenen Räumen platziert und die Wärme wird über einen Ventilator verteilt.
  • Elektrodirektheizung und elektrische Infrarotheizung:
    Hier fehlt der Speicher und ein Teil der Wärmeenergie wird in Form von Strahlungswärme abgegeben. Im Gegensatz zu Direktheizungen ist der Einbau einzelner Infrarotheizungen zur Komfortverbesserung nach wie vor erlaubt. (Achtung: allenfalls abweichende kantonale Vorschriften sind zu beachten). Nur zur Komfortverbesserung genutzte Geräte, wie zum Beispiel Handtuchradiatoren, sind zwingend mit einer Zeitschaltuhr und einem Thermostat auszurüsten. Zudem sind sie ausserhalb der Heizperiode auszuschalten.
  • Elektrische Fussbodenheizung: Bei diesem Heizsystem wird der Strom direkt in Wärme umgewandelt. Nur bedingt möglich ist die Energiespeicherung.
  • Elektrischer Heizlüfter: Diese Geräte erhitzen die Luft, während ein Gebläse die Wärmeverteilung übernimmt. Obschon steckbare elektrische Heizgeräte von den kantonalen Energievorschriften nicht betroffen sind, ist auf einen ständigen Elektroheizlüfterbetrieb zu verzichten. Schliesslich ist der Energieverbrauch hoch, was erhebliche Kosten zur Folge hat.

Mit diesen Schritten gelingt der Ersatz von Elektroheizungen
Wer nun ein Elektroheizungssystem ersetzen will oder muss, hat verschiedene Alternativen zur Auswahl. Dabei ist das zeitgemässe Heizen mit erneuerbaren Energien die erste Wahl. Mehrere Schritte führen zum vorteilhaften Heizungsersatz:

  1. Ermitteln Sie Ihren Stromverbrauch. Denn so lässt sich das neue Heizsystem korrekt dimensionieren. Hierbei sollte ein Fachmann möglichst frühzeitig beigezogen werden. Hilfreich für eine umfassende Sicht ist dabei der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK).
  2. Mit Massnahmen an der Gebäudehülle lässt sich der Heizleistungsbedarf reduzieren. Dies wiederum ermöglicht die Wahl einer kleineren und infolgedessen auch kostengünstigeren Heizungsanlage. Zu berücksichtigen ist, dass bereits ein Fensterersatz den Heizleistungsbedarf um 5 % bis 10 % verringern kann.
  3. Nun steht die Wahl der Wärmeerzeugung, respektive des Energieträgers an. Dabei stehen diverse Heizsysteme und Energieträger zur Auswahl.
  4. Schliesslich ist auch zu entscheiden, wie die Wärme verteilt werden soll. Dies kann über die Fussbodenheizung oder über Heizkörper, respektive «Radiatoren» geschehen.

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