Nachrichten vom Heizprofi zum Thema Neue Vorschriften beim Heizöl

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Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren darf ab dem 31. Mai 2023 in Ölheizungen mit unter fünf Megawatt nur noch Ökoheizöl zum Einsatz kommen. Diese Veränderung zieht die neue Luftreinhalte-Verordnung nach sich, mit der verschiedene Vorschriften an den heutigen Stand der Technik angepasst werden. Warum ist das Thema heute schon relevant für Sie? Weil das Mischen von Heizöl «Extra leicht Euro» mit Ökoheizöl Materialkorrosion verursachen kann.

Anteil an Ökoheizöl nimmt zu

In den letzten Jahren hat der Anteil an Heizöl «Extra leicht Öko» (Ökoheizöl schwefelarm) laufend zugenommen und in der Zwischenzeit werden nahezu 50 Prozent der Mengen in der Schweiz in dieser Qualität ausgeliefert.

Da das Ökoheizöl schwefelarm, nebst dem sehr geringen Schwefelgehalt, auch viel weniger Stickstoff freisetzt, ist es für die Umwelt nur von Vorteil, dass es in den kommenden fünf Jahren zur Standardqualität wird. Der Anteil an Ökoheizöl hat aus den verschiedensten Gründen zugenommen, aber ursprünglich war es der Umweltgedanke bei den Kunden, der dazu geführt hat, dass diese Qualität immer häufiger bestellt wurde.

Ausserdem hilft das Ökoheizöl zahlreichen Ölheizungsbesitzern, eine Sanierung zu vermeiden. Wird bei einer Abgasmessung mit Heizöl «Extra leicht Euro» der Grenzwert für Stickoxide überschritten, kann er dank des Wechsels auf Ökoheizöl vielfach wieder eingehalten werden.

In den letzten fünf Jahren hat ein weiterer Effekt zur Zunahme von Bestellungen der schwefelarmen Qualität geführt: Die modernen Ölbrennwertkessel sind kompakter gebaut und auf Effizienz getrimmt. Dank der schwefelarmen Qualität gibt es weniger Ablagerungen im Kessel (geringere Unterhaltskosten und längere Lebensdauer) und damit ist der Betrieb sicherer. Aus diesem Grund schreiben die Kesselhersteller Ökoheizöl vor und Ölheizungsbesitzer schonen nicht nur die Umwelt, sie sparen auch Geld und Energie.

Einführung auf den 1. Juni 2023

In der seit dem 1. Juni 2018 gültigen Fassung der Luftreinhalteverordnung (LRV) findet sich neu der folgende Abschnitt: «Heizöl ‹Extra leicht Euro› darf in Anlagen oder betrieblichen Einheiten (kleiner als 5 MW), …, bis zum 31. Mai 2023 eingesetzt werden.»
Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juni 2023 in Anlagen kleiner als 5 MW nur noch Heizöl «Extra leicht Öko» eingesetzt werden darf. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle diese Anlagen auf Ökoheizöl umgestellt sein.

Damit der Wechsel fliessend stattfinden kann, wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren vereinbart. Dies lässt den Unternehmen der Mineralölbranche, wie auch den Kunden, genügend Zeit die Umstellung vorzunehmen.

Rechtzeitig umstellen

Auch wenn die Übergangsfrist von fünf Jahren lang erscheinen mag, gibt es einzelne Situationen, die eine gute Planung verlangen. Gerade dort, wo der Verbrauch gering und der Tank zum aktuellen Zeitpunkt gut gefüllt ist, empfiehlt es sich, die Abwicklung der Umstellung bereits jetzt in die Hand zu nehmen.

Der Wechsel von der Euro- auf die Öko-Qualität ist meist problemlos möglich. Das im Tank vorhandene Heizöl «Extra leicht Euro» sollte bis auf 10 Prozent des Tankvolumens aufgebraucht und idealerweise abgepumpt werden. Vor der Umstellung sollte zudem eine Tankreinigung durchgeführt werden, falls die letzte mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Fazit: Für Anlagen, die heute noch mit Heizöl «Extra leicht» (Euroqualität) betrieben werden, empfehlen wir, in nächster Zeit auf Ökoheizöl umzustellen. So kann die Umstellung in Ruhe geplant werden. Sie können den bestehenden Tankinhalt möglichst aufbrauchen (bis 10 Prozent vom Tankvolumen) und allenfalls abtransportieren lassen. Liegt die letzte Tankreinigung mehr als fünf Jahre zurück, empfiehlt es sich, den Tank vor der Umstellung zu reinigen. So wird eine möglichst gute Ausgangssituation für die Befüllung mit Ökoheizöl schwefelarm geschaffen.