Nachrichten vom Heizprofi zum Thema Ersatz von Ölheizungen

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Per Anfang 2019 tritt das neue kantonale Energiegesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist beispielsweise der Ersatz einer Ölheizung nicht mehr ohne weiteres möglich. Wer seinen Wärmeerzeuger erneuern will, muss vorher einen GEAK (Gebäudeausweis der Kantone) machen lassen. Ist das Gebäude genügend isoliert, ist der Einbau einer Ölheizung wieder möglich. Entspricht die Gebäudeenergieeffizienz nicht dem geforderten Wert, kommen elf mögliche Standardlösungen zum Zug – alle verbunden mit mehr Aufwand und Kosten.

Neue Rahmenbedingungen für Wohneigentümer

Bei einem Ersatz des Wassererwärmers oder der Heizung muss ein Teil der notwendigen Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen. Auf diesem Grundsatz – wenn erneuert wird, dann richtig – baut das neue kantonale Energiegesetz auf. Ziel des Energiegesetzes ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen durch den Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien. Denn allein in schweizerischen Wohnbauten sind 1,1 Mio. fossile Heizkessel installiert, rund drei Viertel davon sind Ölkessel. Die Aggregate verbrennen rund 31 Mrd. kWh für die Erzeugung von Raumwärme und 5,4 Mrd. kWh für Wassererwärmung. Rund 50 000 fossile Wärmeerzeuger werden jährlich installiert, etwa 40 000 davon sind Ersatzaggregate für alte Heizkessel. Um diese Geräte geht es im neuen Energiegesetz des Kantons Luzern.

Das Luzerner Energiegesetz sieht unter anderem diese Anpassungen vor:

  • Für neue Wohn-, Verwaltungs- und Schulgebäude muss ein Energieausweis erstellt werden. Dieser zeigt den Energieverbrauch des Gebäudes.
  • Bestehende, aus energetischer Sicht schlechte Wohnbauten müssen beim Ersatz der Heizungen so ausgerüstet werden, dass wenigstens 10 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbarer Energie gespiesen wird.
  • Zentrale elektrische Heizungen mit Wasserverteilsystem und Elektroboiler müssen innert 15 Jahren ersetzt werden.
  • Bei neuen Häusern soll ein Teil des Stroms selber erzeugt werden. Will dies ein Bauherr nicht, muss er eine Ersatzabgabe bezahlen.

Möchten Sie mehr über die neuen Rahmenbedingungen für Wohneigentümer nach der Einführung des kantonalen Energiegesetzes erfahren?

Wichtigste und häufigste Fragen zum Thema

  • Was für Veränderungen bringt das neue Energiegesetz für Hauseigentümer im Kanton Luzern?
  • Wie hängen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) und das neue Energiegesetz zusammen?
  • Wie ist der gesetzeskonforme Heizungsersatz nach dem neuen Energiegesetz möglich?
  • Was beinhalten die 11 Standardlösungen zum Ersatz der Wärmeerzeugung?
  • Was kostet eine Heizungssanierung nach der Einführung des neuen Energiegesetzes?

Interessieren Sie die Antworten auf Fragen rund um das kantonale Energiegesetz?