Nachrichten vom Heizprofi zum Thema Förderung und Lieferfristen von Wärmepumpen
Mit Wärmepumpen lässt es sich nachhaltiger heizen! Sie gilt denn aktuell auch als umweltfreundlichste, universell einsetzbare und bezahlbare Heiz- und Kühltechnologie. Diese Technologie eignet sich zum Ersatz von mit Erdöl und Gas betriebenen Heizsystemen. Auch das Bundesamt für Energie setzt zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele auf die Wärmepumpe. Infolgedessen soll deren schweizweiter Bestand bis ins Jahr 2030 massiv, nämlich auf 600’000 Anlagen, gesteigert werden. Auch der Kanton Luzern steigert die Anzahl der Wärmepumpen: Hier wird, basierend auf Zahlen aus dem Jahr 2021, ein Viertel der Gebäude mit Wärmepumpen beheizt. Zudem werden im Kanton Luzern Wärmepumpeninstallationen finanziell unterstützt. Die diesjährigen Strompreisentwicklungen sowie die Ereignisse rund um die Gas- und Ölversorgung haben sich im gesamten Innerschweizer Kanton auf die Nachfrage ausgewirkt. Doch gestiegen sind nicht nur die Beliebtheit und die genehmigten Fördergelder für Wärmepumpen, sondern auch deren Lieferfristen.
Wärmepumpen werden gefördert
Kantonale Beiträge erhält in Luzern, wer mit einer Wärmepumpe eine fossile, beispielsweise mit Öl betriebene oder elektrische, Hauptheizung ersetzt. Für die Höhe des Förderbeitrages sind der Wärmepumpentyp und die thermische Leistung relevant. Die finanziellen Zuschüsse für Wärmepumpen werden rege nachgefragt. So sind fürs laufende Jahr, im Vergleich zum Pandemiejahr 2020, bereits mehr als das Doppelte an Fördergesuchen bewilligt worden. Im Fördertopf des Kantons Luzern stehen, gegenüber den Vorjahren, denn auch doppelt so viele Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligen sich auch weitere Gemeinden finanziell an der Installation einer Wärmepumpe. Die Website energiefranken.ch ermöglicht eine standortbezogene Übersicht der Förderbeiträge. Im Kanton Luzern sollen künftig Erleichterungen im Bewilligungsverfahren erfolgen, um nachhaltigere Heiz- und Warmwasseraufbereitungsmethoden zu unterstützen. Beispielsweise ist, aufgrund von Lärmemissionen, für das Aufstellen einer Wärmepumpe in der Regel eine Baubewilligung erforderlich. Jetzt steht jedoch, auf Basis eines Vorstosses im Kantonsparlament für eine Gesetzesrevision, ein vereinfachter Bewilligungsprozess für Wärmepumpen zur Diskussion.
Das Warten lohnt sich
Während mit finanziellen Zuschüssen und dem angestrebten Abbau gesetzlicher Hürden die Attraktivität der effizienten Wärmegewinnung aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser zusätzlich gesteigert wird, besteht «auf der anderen Seite» eine herausfordernde Liefersituation. In Verbindung mit der hohen Nachfrage verursachen Lieferkettenschwierigkeiten sowie der Fachkräftemangel aktuell Lieferfristen von bis zu 12 Monaten. Dabei ist auch der Typ der Wärmepumpe massgebend. Eine geringere Lieferfrist, etwa ein bis zwei Monate, fällt beispielsweise für eine Erdsonden-Wärmepumpe an. Doch die derzeit notwendige Geduld zahlt sich, nach Berechnungen von Energie Schweiz, aus. Über einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet, sind Ausgabeneinsparungen zwischen 10 und 30 Prozent möglich. Ausserdem fallen, abhängig von der Stromquelle, im besten Fall keine CO2-Emissionen an.
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