Nachrichten vom Heizprofi zum Thema Gefahren von Erdwärme

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Ist Ihnen der folgende Titel vor einiger Zeit in den Medien aufgefallen? «Ex-Spitzensportler baut Öko-Traumvilla – und setzt die ganze Nachbarschaft unter Wasser.» Um was ging es konkret? Einer bekannten Person wurde sein Bestreben nach einer ökologischen Bauweise zum Verhängnis. Der Ex-Nati-Star wollte ein umweltfreundliches Heiz- und Kühl-System, das auf Erdwärme basiert, einbauen lassen. Dafür sollte eine Erdwärmesonde installiert werden. Sie bezieht Wärme aus dem Inneren der Erde und braucht weder Öl noch Gas. Doch wie kann ein solcher Zwischenfall passieren?
Eine Erdwärmesonde muss mittels einer Bohrung eingesetzt werden. Dabei wird zuweilen über 100 Meter tief ins Erdreich gebohrt. Das Problem: Während der Bohrung trafen die Arbeiter einen sogenannten «Arteser». Dabei handelt es sich um eine unterirdische, mit Grundwasser gefüllte, Höhle. Das hatte verheerende Folgen: Im Erdinnern trat eine riesige Menge Grundwasser aus. Dieses durchtränkte den Hang und sorgte für Wasserschäden – nicht nur auf seinem Grundstück, sondern auch bei den Nachbarn. Ein paar Wochen nach der Bohrung standen Teile des Gartens eines angrenzenden Grundstücks knöcheltief unter Wasser. Wo die Grundstücksgrenze verläuft, floss ein kleiner Bach. Die Bäume und Pflanzen, die einst dort standen, waren abgestorben. Bei anderen Anwohnern wölbten sich Terrassenböden, brachen Treppenstufen ab, neigten sich Stützmauern. Auch das Hausinnere blieb nicht verschont. Die Rede war von durchnässten Kellern und Schimmel. Die Schadenssumme soll sich auf über 300’000 Franken belaufen haben. Jetzt denken Sie vielleicht: «Das ist doch versichert.» Oder Sie fragen sich: «Hätte man das nicht vorher wissen müssen?»

Voraussetzungen für eine Erdsondenbohrung        


Bevor eine Erdsondenbohrung in Betracht gezogen wird, sollte eine Standortanalyse des Grundstücks durchgeführt werden. Diese Beurteilung gibt Auskunft darüber, welche Art von Wärmenutzung im jeweiligen Gebiet möglich und erlaubt ist – denn nicht immer ist eine Erdsondenbohrung möglich. Für die Beurteilung stehen Geometer-Daten der Kantone zur Verfügung. Ebenfalls wichtig: Die Platz- und Bodenanalyse für die Baustellen-Einrichtung.

Kriterien für eine Baustellen-Einrichtung

  • Für die Ausführung der reinen Bohrarbeiten werden mindestens 30 m² Bohrplatz benötigt. Ein typisches Bohrgerät hat ungefähr folgende Abmessungen: Länge: 7 m, Breite: 2,5 m, Höhe (ausgefahren): 12 m.
  • Der Kompressor, welcher für die Druckluft-Produktion zuständig ist, benötigt ungefähr 2,5 x 5,00 m (ein bis zwei Autoparkplätze), während die Entfernung zum Bohrpunkt 50 m betragen darf.
  • Gewöhnlich kommen zusätzlich zwei Mulden zum Abtransportieren des flüssigen Bohrschlamms zum Einsatz. Auch hier wird mit einem Platzbedarf von einem Auto-Parkplatz pro Mulde gerechnet.
  • Je nach Situation wird der flüssige Bohrschlamm in Abrollcontainern, welche eine ungefähre Grösse von 36 m² aufweisen, aufgefangen und danach mittels Saugwagen entleert.
  • Gewisse Flurschäden auf dem Bohrplatz, wie auch auf Rasen, können nicht zu 100 % verhindert werden.
  • Ist die Bodenoberfläche genug stabil, um alle Geräte sicher platzieren zu können?
  • Gibt es Hindernisse, wie Bäume, Gebäudeteile oder Stromleitungen, welche den Bau erschweren könnten?

Versicherung und Risiken


Gemäss ZGB/OR und SIA-Normen haftet die Bauherrschaft für Baugrundrisiken. Es bestehen aber mehrere Möglichkeiten, sich vor geologischen Risiken bei der Erdwärmesondenbohrung zu versichern. Mehrere Versicherungsgesellschaften bieten für Erdwärmesonden Versicherungslösungen an. Die genauen Versicherungsbedingungen müssen bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angefragt werden. Einige Versicherungen, wie zum Beispiel die «Arteserversicherung», werden in der Regel über das Bohrunternehmen abgeschlossen. 

Die Bauherrenhaftpflicht ist ebenfalls zu empfehlen. Bei Neubauten ist diese Versicherung in der Regel bereits abgeschlossen. Bei Heizungssanierung sollte die Bauherrschaft den Abschluss dieser Versicherung zumindest in Betracht ziehen.

Die Arteserversicherung ist eine Standardversicherung, welche Folgekosten übernimmt, falls während des Bohrens ein unter Druck stehender Grundwasserleiter angebohrt wird oder ein Erd-gasaustritt erfolgt. Der Abschluss einer Arteserversicherung wird immer empfohlen und in den meisten Fällen auch abgeschlossen. Während das Risiko des Anbohrens von kleinen Erdgastaschen gering ist, da die Risikogebiete grösstenteils bekannt und ausgeschieden sind, muss jedoch bei Artesern öfters interveniert werden. Die Bohrfirma wird gängige Interventionsmassnahmen anwenden und den Wasseraustritt stoppen. Dabei entsteht ein Mehraufwand, gegen den sich die Bauherrschaft mit der Arteserversicherung versichern kann. Im Gegenzug muss der Bohrunternehmer aber fähig sein, das anfallende Wasser per Sofortmassnahme abzuleiten und eine abdichtende Verschlusskappe mit Absperrhahn und Manometer auf die Verrohrung zu schrauben, die es ermöglicht, die Bohrung einzuschliessen und den Wasserfluss zu stoppen. Der artesische Druck und die Durchflussmenge müssen bestimmt werden, damit die Massnahmen für die langfristige Sicherung der Bohrung geplant werden können. Bei einem Austritt von Gas oder Wasser ist die kantonale Gewässerschutzfachstelle zu informieren. Diese wird ebenfalls helfen, den Schaden zu begrenzen.

Die Bohrabbruchversicherung wird weniger häufig abgeschlossen. Sie ist vor allem in schwierigen geologischen Gebieten zu erwägen. Dies insbesondere, wenn in der direkten Umgebung Problemfälle bekannt sind. Nicht realisierbare EWS-Projekte sind allerdings selten.

Die Erdwärmesonden können auch während der Betriebsphase über mehrere Jahrzehnte mit einer Erdwärmesondenversicherung gegen Risiken versichert werden. Versichert sind Schäden aufgrund äusserer (zum Beispiel Sturm, Tiere, geologische Veränderungen) und innerer Ursachen (zum Beispiel Material- oder Konstruktionsfehler). Die Mehrkosten für ein Ersatzsystem sind versichert.

Optionale begleitende Leistungen


Die Bohrfirma kann optional beauftragt werden, die Bohrbewilligung für die Bauherrschaft zu beantragen. Es müssen ein Situationsplan und die Koordinaten des Bohrstandorts mitgeliefert werden. Bei der Wahl des Bohrstandorts sind die Grenzabstände zur Parzellengrenze, die Baulinien, das Leitungskataster sowie ein Abstand zum Gebäude von mindestens 2 m zu beachten. In einigen Kantonen ist eine Auflage der Bohrbewilligung, dass der Bohrlochverlauf der Bohrung vermessen wird. Oft wird diese Leistung direkt vom Bohrunternehmer vergeben und organisiert. Das geologische Gutachten, die geologische Begleitung der Bohrung und die Aufnahme eines Bohrprofils sind immer dann erforderlich, wenn kritische Schichten nicht angebohrt werden dürfen. Das sind zum Beispiel Schichten mit nutzbarem Grundwasser oder solche mit quellfähigen Mineralien (zum Beispiel Anhydrit). In einigen Kantonen müssen die Bohrungen per Auflage immer geologisch begleitet werden.

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