Heizungssanierung – wann ist sie wertvermehrend?

Wertvermehrende Investitionen

Immer wieder kommt die Frage auf, ob eine Heizungssanierung auf ein erneuerbares System als wertvermehrend gilt und, ob sie zum Beispiel bei einem Mietshaus eine Mietzinserhöhung rechtfertigt.
 
Da viele erneuerbare Heizsysteme in der Anschaffung teurer sind als ein einfacher 1:1-Ersatz, ist diese Frage berechtigt. Die Antwort darauf ist jedoch gar nicht so einfach. Wir erklären Ihnen, was wann möglich ist.

Ist eine Heizungssanierung wertvermehrend?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ob eine Investition wertvermehrend ist, hängt davon ab, ob sie einen echten Mehrwert schafft. Beim Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem sinken meist die Energiekosten und oft auch der Wartungsaufwand, was wiederum die Nebenkosten und den Wohnkomfort positiv beeinflusst. Das spricht grundsätzlich für eine wertvermehrende Investition.
Aber: Das bedeutet nicht automatisch, dass die Sanierungskosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.
 
Wann kann ich eine wertvermehrende Investition geltend machen?
Sanierungen fossiler oder rein elektrischer Heizsysteme sind heute in vielen Kantonen nicht mehr erlaubt oder unterliegen strengen Auflagen. Dadurch ist die Sanierung eines 1:1-Ersatzes oft nicht unbedingt kostengünstiger als der Wechsel zu einem erneuerbaren System. Fehlt also eine echte Wahlmöglichkeit, können Sanierungen aus reiner Notwendigkeit meist nicht auf den Mietpreis überwälzt werden.
 
Anders sieht es aus, wenn Sie freiwillig in ein System mit Mehrwert investieren. Etwa durch den Einbau einer Photovoltaikanlage oder durch den Ersatz einer Anlage zugunsten einer effizienteren Lösung. Auch zusätzliche Investitionen in bessere Wärmedämmungssysteme oder in Fenster, die eine höhere Mehrfachverglasung haben, können bei der Bestimmung eines neuen Mietzinses berücksichtigt werden, sofern diese Massnahmen nicht aus baurechtlicher Sicht ergriffen worden sind. Zu klären ist folglich, ob eine Investition getätigt wurde, die über den ursprünglichen Standard hinausreicht.
 
Zusammengefasst gilt:
Wertvermehrend sind Investitionen dann, wenn sie über das Notwendige hinausgehen und einen echten Mehrwert schaffen.

Wie setze ich eine Mietzinserhöhung durch?
Eine Mietzinserhöhung sollte auf alle Fälle vorher gut durchdacht und von einer geeigneten Fachstelle überprüft werden. Gerade «Erhöhungen aufgrund von Zusatzinvestitionen» sind eine heikle Angelegenheit und sollten nicht dem Zufall überlassen werden – insbesondere, da unter Umständen ebenfalls Anpassungen in den Nebenkosten vorgenommen werden müssen, da diese mit erneuerbaren Systemen in der Regel niedriger ausfallen. Ausserdem müssen etwaige Fördergelder ebenfalls berücksichtigt und wiederum abgezogen werden.
Auf jeden Fall sind Erhöhungen generell mit einem entsprechenden Formular anzuzeigen und sollten von einem Profi durchgesetzt werden.
 
Warum sich eine Sanierung dennoch lohnt
Auch wenn Sie Ihre Investitionskosten nicht auf den Mietzins überwälzen können, lohnt sich eine Sanierung dennoch: Unterhaltskosten minimieren sich, der Wartungsaufwand wird ebenfalls geringer und aktuell profitieren Sie nach wie vor von steuerlichen Vorteilen und einem grosszügigen Fördertopf.

Haben Sie Fragen zum Thema «Heizungssanierung»? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!