Sanierungspflicht für Heizung & Boiler

Mit dem Ziel Netto-Null bis 2050 und den aktuellen Energiegesetzen rücken Heizsysteme und Warmwassererzeuger immer stärker in den Fokus von Bund und Kantonen. So dürfen im Kanton Basel beispielsweise keine Ölheizungen mehr eingebaut werden, während der Kanton Luzern unter strengen Auflagen noch Ersatzlösungen für bestehende Ölheizungen zulässt. Ölheizungen in Neubauten dürfen jedoch auch dort nicht mehr installiert werden.
Fossile Heizsysteme müssen also in den nächsten Jahren nach und nach ersetzt werden – aber wie sieht es mit Elektroheizungen und Elektroboilern aus? Schliesslich stossen diese CO₂ nicht direkt aus.
Sanierungspflicht bei Elektroheizungen
Falls Sie eine Elektroheizung besitzen, ist die Lage sogar noch strenger: Für diese besteht im Kanton Luzern eine Sanierungspflicht bis Ende 2034.
Zwar verursacht grün produzierter Strom weniger CO₂, doch das Problem liegt im Wirkungsgrad. Eine rein elektrisch betriebene Heizung wandelt elektrische Energie im Verhältnis 1:1 in Wärme um – das heisst, sie ist wenig effizient und verbraucht viel zu viel Strom. Zum Vergleich: Mit dem Energiebedarf einer Elektroheizung lassen sich drei bis vier Luft-Wasser-Wärmepumpen betreiben.
Eine Ausnahme von der Sanierungspflicht bilden derzeit dezentrale Elektroheizungen. Diese dürfen zwar nicht neu eingebaut oder vollständig saniert werden, sind aber nicht generell sanierungspflichtig. Dennoch lohnt sich hier der Umstieg auf ein neues System sogar doppelt – denn viele Kantone fördern den Einbau moderner Wärmeverteilungssysteme derzeit grosszügig und die massiven Energiekosten können drastisch reduziert werden.
Vorzeigebeispiel Hochdorf
Es gibt Gemeinden, die gehen radikal mit gutem Beispiel voran: Die Gemeinde Hochdorf im Kanton Luzern beispielsweise hat sich das hohe Ziel gesteckt, bis 2030 nahezu emissionsfrei unterwegs zu sein. In der Abstimmung vom November 2023 wurde somit angenommen, dass im Grundsatz in allen Wohngebieten und öffentlichen Zonen alle Heizsysteme, die fossil oder rein elektrisch betrieben werden, in Zukunft durch Systeme mit erneuerbarer Energie ersetzt werden. Ausgenommen sind lediglich wenige, begründete Sonderfälle zur Gewährleistung der Wärmeversorgung.
Aber der Elektroboiler ist doch kein Problem, oder?
Aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs unterliegen zentrale Elektroboiler im Kanton Luzern bis 2033 ebenfalls der Sanierungspflicht. Im Kanton Zürich sogar bis 2030. Somit steht die Umsetzung des Energiegesetzes landesweit an.
Jetzt handeln und Geld sparen!
Die beste Zeit, um über eine Sanierung nachzudenken, ist jetzt. Denn mit den zu erreichenden Zielen und Auflagen ist es nur eine Frage der Zeit, wann auch Sie Ihr Heiz- oder Warmwassersystem ersetzen müssen. Mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts per 2028 und der Reduzierung des Fördergeldtopfes ab 2027 ist eine Modernisierung somit gleich doppelt lohnenswert – ökologisch und finanziell.
Dürfen wir Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Heizung oder Ihrem neuen Boiler begleiten? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
